Sonntag, 17. November 2013

Besch(t)euerte Prinzessin

Im wahrsten Sinne der Worte! Ab 01. Jänner 2014 muss der pauschalierte Landwirt für seine Dienstleistung Pferdeunterkunft 20 % Umsatzsteuer abführen. Das sollte grundsätzlich ja kein Problem für uns alle darstellen, ist ein Pferd nun mal (so wie wir es verwenden) kein Arbeitstier, sondern dient es unserer Freizeitbeschäftigung. Warum also sollte das Einstellen des Selben nicht (wie alles andere nicht Lebensnotwendige) besteuert werden.
Ein Reitstall, welcher als Gewerbe geführt wird, führt auch Steuern ab. Hier wird auch der Pferdebesitzer zur Kasse gebeten. Um den derzeitigen Hype um die neue Abgabe zu verstehen, verlangt es also nach etwas mehr Hintergrundinformationen.
Ich selbst habe mich rundherum etwas schlau gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass wohl noch niemand so richtig weiß, was auf ihn zukommt, und vor allem, dass es den Umsatzsteuereinführern an Kenntnissen mangeln muss, was die Abgaben an Bauernkrankenkasse, Gleichstellung mit Kleinunternehmern und die Überlebensfähigkeit der Landwirte heutzutage angeht.
Gerne werde ich euch das ein Stück weit erklären.

 
1. Ein Landwirt in Österreich ist über die Bauernkrankenkasse versichert. Diese verlangt bereits Abgaben dafür, dass der Pferde einstellende Bauer eine Dienstleistung in Form von zb. dem Ausmisten der Boxen anbietet. Zur exakten Höhe des Betrages fehlt mir die Information, sind es aber knappe 30(!!) % der Einnahmen. Stellt er nur die Box zur Verfügung und übernimmt keinerlei Betreuung, werden diese Abgaben nicht verlangt.
2. Ein Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter EUR 30.000,00 ist befreit von der Umsatzsteuer. Er verrechnet also keine, darf sich aber natürlich auch keine Vorsteuer abziehen. Diese Grenze würde von einem Pensionspferde einstellenden Bauern kaum erreicht, würde nicht hier dubioser Weise der Einheitswert der Landwirtschaft zu 150% dazugerechnet. Und hier frage ich mich, wo die Gerechtigkeit bleibt?
3. Ich konnte bisher in keiner Niederschrift feststellen, wie der urproduzierende Landwirt (ein Beispiel: er stellt sein Heu selbst her und füttert dieses den bei ihm eingestellten Pferden) seine Vorsteuer berechnet und diese mit der Umsatzsteuer gegenrechnen kann. Aus Gesprächen mit betroffenen Personen, geht hervor, dass hier noch keine Regelung gefunden wurde.
4.Kaum ein Landwirt in der Gegend ist hauptberuflich Landwirt. Neben seiner Arbeit zu Hause, muss er zusätzlich in einem anderen Beruf als Arbeiter oder Angestellter arbeiten. Hier wiederum führt er, wie wir alle, Sozialversicherungsbeiträge ab. In voller Höhe versteht sich.
Nicht genug also, dass unsere Landwirte sowieso meist doppelt so viel Arbeit leisten, wie wir Otto-Normalos, sie werden auch doppelt und dreifach um Zahlungen und Steuern gebeten.
Wer von euch also heute noch davon überzeugt ist, dass Landwirte ein Prinzessinnen-Leben führen und uns alle jetzt ums Ohr hauen wollen, weil die Pachten der Einstellplätze erhöht werden, sollte es sich vielleicht mal an dessen Tisch gemütlich machen und nachfragen, wie leicht so ein Prinzessinnen Dasein wirklich ist.
Für all diejenigen, die am Laufenden bleiben wollen, hier die FB Seite zur Protestaktion mit bereits mehr als 5.000 Mitglieder und die derzeit laufende Petition, welche bereits über 7.000 Personen unterstützen :)
Genießt das Wochenende und vergesst das Krönchen nicht :)
Liebe Grüße,
Tash

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